CDU jagt kleine Fische

KIPPEASCHER.jpegDie CDU macht ideologisch Jagd auf kleine Fische, meint die GAL. Grund: Der Antrag der CDU-Fraktion, die Strafverfolgung bei Besitz von geringen Drogenmengen zu verschärfen – §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Man hänge die Kleinen und lasse die Großen laufen, fürchtet die GAL.

KIPPEASCHER.jpegDer Antrag der CDU-Fraktion, die Strafverfolgung bei Besitz von geringen Drogenmengen zu verschärfen, bedeutet „mehr Bürokratie auf Kosten der Justiz und die unnötige Kriminalisierung tausender erwachsener Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten.“

Darauf weist Katja Husen, Sprecherin für Gesundheits- und Drogenpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion hin. Die CDU will die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft einschränken, bei Eigenverbrauch in geringer Menge das Verfahren einzustellen.

Im Jahr 2005 wurden von rund 10.000 allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ca. 40 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen der geringen Menge und fehlenden öffentlichen Interesses straflos eingestellt. In den Jahren 2003 bis 2005 wurde in Hamburg in fast 13.000 Fällen vom §31a BtMG Gebrauch gemacht, der diese Möglichkeit bietet „Mit ihrer populistischen Forderung macht die CDU wieder Jagd auf viele kleine Fische statt sich um die organisierte Kriminalität im Drogengeschäft zu kümmern“, so die grüne Suchtexpertin. „Die Forderung der CDU nach mehr Jugendschutz zeigt zudem, das die CDU keine Ahnung von der Anwendung des §31a BtMG hat.“

Ausschlaggebend für die Einstellung der Strafverfolgung sei nämlich nicht nur eine geringe Suchtmittelmenge, sondern auch fehlendes öffentliches Interesse. Sobald dem oder der Beschuldigten Fremdgefährdung nachgewiesen werden könne, finde eine Strafverfolgung in jedem Fall statt.

Dies sei der Fall, wenn Kinder und Jugendliche durch den Ort oder die Umstände des Konsums oder aus der Person oder der Funktion der oder des Beschuldigten heraus betroffen seien. Dazu gehöre z.B. der Konsum in Schulen und Jugendheimen.

Die vom Bundesverfassungsgericht schon 1994 geforderte Einigung auf eine stärkere Annäherung der Rechtspraxis der Länder muss im Sinne der ursprünglichen Absicht des §31a BtMG umgesetzt werden: Bürokratieabbau und Entkriminalisierung des Suchtmittelkonsums. Dies war auch das Interesse der Stadt Hamburgs, die sich 1992 dafür eingesetzt hat, dass der §31a in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wurde.

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