CDU beschließt Studiengebühren

photocaseMONEY.jpegDie Bürgerschaft wird heute mit der Mehrheit der CDU Studiengebühren in Hamburg einführen. Zur gleichen Zeit – ab 14 Uhr – hat der AStA zu einer großen Kundgebung dagegen aufgerufen. Die Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Barbara Brüning (SPD) und Dr. Heike Opitz (GAL) werden bei der Großdemo gegen Studiengebühren auf dem Campus anwesend sein.

In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wird die zweite Lesung des umstrittenen Studienfinanzierungsgesetzes stattfinden, mit dem Studiengebühren eingeführt werden sollen.

„Wir unterstützen den Protest der Studierenden. Denn die Pläne der CDU sind und bleiben schlecht und belasten die zukünftigen Studierenden unverhältnismäßig“, erklärt Dr. Heike Opitz, wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion.

SPD-Hochschulexpertin Barbara Brüning hat von einem „schwarzen Tag für die Bildung in Hamburg“ gesprochen. „Heute drohen den Hamburger Studierenden 500 Euro pro Semester – niemand weiß, wie viel Geld diese Menschen morgen für ihr Studium bezahlen müssen.“ Eine Entwicklung wie in England und Australien sei für Hamburg nicht ausgeschlossen. In beiden Ländern waren die Gebühren in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Brüning sprach sich für ein Festhalten am gebührenfreien Erststudium aus und forderte die CDU auf, zumindest soziale Mindeststandards in ihrem Studiengebühren-Gesetz zu verankern.

Brüning warf dem Hamburger Senat vor, aus den Pisa-Ergebnissen die falschen Konsequenzen zu ziehen: „Deutschland hat schlecht abgeschnitten, weil die Bildungschancen bei uns ungerecht verteilt sind. Die Entscheidung des Senats für Studiengebühren wird dazu führen, dass wir im internationalen Vergleich künftig auch bei den Hochschulen nachsitzen müssen.“ Die Pisa-Siegerländer Schweden und Finnland würden keine Studiengebühren kassieren, aber 70 Prozent eines Schulabgänger-Jahrgangs an die Universitäten bringen.

Die CDU habe die soziale Schieflage im Gesetzentwurf nicht korrigiert. Bafögempfängerinnen und -empfänger sollten von allgemeinen Studiengebühren befreit werden. Das Risiko für nicht zurückgezahlte Gebühren dürfe nicht den Hochschulen aufgebürdet werden. Brüning kritisierte weiter, dass der Senat Härtefallregelungen. auf Studierende mit Kindern und behinderte Menschen beschränkt. Andere, wie etwa chronisch Kranke oder Studierende, die in Jugendverbänden oder den Universitäts-Gremien Verantwortung übernehmen, würden bestraft.

Brüning bezeichnete das Hamburger Studiengebühren-Gesetz als das „unsozialste aller Bundesländer. Es sieht zuwenig Befreiungstatbestände vor, und die Kappungsgrenze für BAFöG-Empfänger ist viel zu hoch.“ Auch die noch eingeführte Kappungsgrenze von 17.000 Euro für die Rückzahlungsverpflichtung für BAFöG-Empfänger ändere daran nichts. Der CDU-Gesetzentwurf sei sozial und fachlich unausgegoren und beeinträchtige die Zukunftschancen junger Menschen.

Die GAL hat bereits mehrfach auf die soziale Schieflage des Gesetzentwurfes und die negativen Konsequenzen von Studiengebühren hingewiesen. Gerade Kinder aus einkommensschwachen Schichten werden durch diese Gebühr und die mit dem Darlehen verbundenen Zinsen vom Studium abgeschreckt.

Zusätzlich sind viele der von der CDU versprochenen Rahmenbedingungen für die Einführung von Studiengebühren nicht eingehalten worden. So gibt es keine zusätzlichen Stipendien der Stadt Hamburg. Die Ausfallbürgschaften für die Kredite müssen die Hochschulen und nicht der Staat tragen. Und auch die Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Semester bleibt trotz gegenteiliger Versprechen von Senator Dräger bestehen. Auch die konkreten Bedingungen für die Darlehen sind bis heute nicht bekannt. „Die CDU hat mit dieser Gestaltung der Studiengebühren ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Es ist zu befürchten, dass die Studiengebühren nicht zur Verbesserung der Studienbedingungen, sondern zur Haushaltssanierung genutzt werden“, so Opitz.

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