Hotlines und Mailadressen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden nun zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.

Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern:
040 42841 1497 sowie 040 42841 1648

Co­ro­na: Ar­beits­recht, Ho­me Of­fi­ce, Kurz­ar­bei­ter­geld

Hier findet ihr eine ausführliche Broschüre zum Kurzarbeitergeld des DGB und Informationen der Agentur für Arbeit. Die Bundesregierung hat im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit verändert. Vor allem die Unternehmen und ihre Beschäftigten, die direkt oder indirekt von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, sollen so eine wirkungsvolle Unterstützung bekommen:

Was Beschäftige wissen müssen

Die Informationsbroschüre des DGB, sie wird laufend aktualisiert.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte hier.

Unter diesem Link gibt es Informationen für Unternehmen.

Schutzschirm für Geringverdiener und Krisenelterngeld hilft vielen Beschäftigten aus der Krise

Viele Unternehmen übernehmen jetzt Verantwortung für ihre Beschäftigten, nutzen Kurzarbeit, bieten Homeoffice an, ermöglichen unter Lohnfortzahlung die Kinderbetreuung. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass viele Unternehmen Beschäftigte zwingen, Arbeitsverträge zu schlechteren Bedingungen zu unterschreiben. Der DGB Nord warnt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eindringlich davor, solche Verträge zu unterschreiben.

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NGG: Einkommen durch tarifliche Vereinbarungen absichern

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt, dass die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeit erleichtert hat. Das wird allerdings nicht ausreichen, um Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten im besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Gastgewerbe zu sichern“, hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt und die Arbeitgeber zu tariflichen Lösungen aufgefordert. 

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IG BCE schließt ab sofort alle Einrichtungen für den Publikumsverkehr und sagt alle Großveranstaltungen ab

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Corona-Krise schließt die IG BCE ab sofort alle Einrichtungen für den Publikumsverkehr. Das gilt für unsere bundesweit 50 Bezirks- und Landesbezirksstellen ebenso wie für unsere Hauptverwaltung in Hannover. Auch die drei Bildungszentren in Bad Münder, Haltern am See und Kagel-Möllenhorst, die Fejo und das Heinrich-Imbusch-Erholungswerk werden geschlossen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020.

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Hamburg: Aktuelle Verfügungen des Senats zur Corona-Krise

Veranstaltungen werden untersagt / Einzelhandel und Wochenmärkte bleiben geöffnet / Gaststätten müssen besondere Vorkehrungen einhalten

Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Sie soll voraussichtlich bis zum 30. April 2020 gelten. Demnach sind sämtliche öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen untersagt – unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Das schließt auch den Betrieb zahlreicher Wirtschaftsbetriebe ein. Private Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden bleiben von dieser Allgemeinverfügung ausgeschlossen, es wird jedoch empfohlen sie zu verschieben beziehungsweise abzusagen.

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Schließung der Hamburger Bildungseinrichtungen

Im Folgenden geben wir die Pressemitteilungen des Hamburger Senats zur Verlängerung der Hamburger Ferien um zwei Wochen(mit dem Notfallplan für die nächsten 14 Tage), zur Verschiebung des Vorlesungsbetriebs an den Hamburger Hochschulen, sowie zur Kindertagesbetreuung für dringliche Fälle wieder.

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EVG: Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung gerecht werden

Das Corona-Virus verändert das öffentliche Leben in Deutschland. Auch unseren Arbeitsalltag. Besonders gefordert sind Kolleginnen und Kollegen, die in Kontakt mit Kundinnen und Kunden stehen. Durch das besonnene, professionelle und Vertrauen schaffende Auftreten vieler Kolleginnen und Kollegen läuft der tägliche Betrieb bei Bus und Bahn weiter.

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Corona: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld – Was Beschäftigte wissen müssen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr durch das neue Corona-Virus (SARS-CoV-2) für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell immer noch „insgesamt als mäßig“ ein. Diese Gefährdung variiert laut RKI aber von Region zu Region und ist in „besonders betroffenen Gebieten“ hoch (Stand: 13.03.2020). Es handelt sich um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Der DGB beantwortet hier die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.