Freytag übernimmt die Kasse

VIEL_GELD.jpegHamburgs Bausenator Michael Freytag (CDU) wird zum Jahreswechsel Finanzsenator der Hansestadt, sein Staatsrat Axel Gedaschko soll künftig die Baubehörde leiten. Diese Veränderungen stellte Bürgermeister von Beust heute der CDU-Fraktion vor. Wie berichtet, hatte der bisherige Finanzsenator Peiner am Montag Beusts sinkendes Regierungsschiff verlassen. „Freytag übernimmt die Kasse“ weiterlesen

Innensenator sieht Schuld bei den Medien

photocaseGEWALT.jpegAuch die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat mit scharfer Kritik auf die Äußerungen von Innensenator Nagel zur Entwicklung der Jugendgewalt reagiert. „Nagel hat alle Warnungen in den Wind geschlagen. Der Trend zur Brutalisierung gerade unter jungen Hamburgern nimmt dramatisch zu, und er ist seit längerem erkennbar“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel. „Innensenator sieht Schuld bei den Medien“ weiterlesen

CDU-Wahlgesetz ist verfassungswidrig

WAHLphotocase.jpegDas neue CDU-Wahlgesetz ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, der im Auftrag der GAL ein Gutachten erstellte. Die GAL drängt nun auf eine Verfassungsklage, die SPD will das Gutachten zunächst „prüfen“.

WAHLphotocase.jpegDie GAL-Bürgerschaftsfraktion hat heute ein Gutachten des renommierten Wahlrechtsexperten und ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, vorgestellt.

Dieses Gutachten bewertet das von der CDU im Oktober verabschiedete Wahlgesetz als verfassungswidrig. Dazu erklärt Christa Goetsch, Vorsitzende der GAL-Fraktion: „Die CDU ändert am Wahlrecht keine Kleinigkeiten, sie nimmt tief greifende Veränderungen vor. Das ist politisch unanständig und hat, wie das Gutachten zeigt, auch rechtliche Folgen. Die GAL hält eine Verfassungsklage für angemessen.“

Farid Müller, Verfassungsexperte der GAL-Fraktion, ergänzt: „Das Mahrenholz-Gutachten gibt uns Rückenwind für eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Ich hoffe, dass sich die SPD dieser Klage nicht verschließen wird.“

Im Einzelnen führt Mahrenholz aus, dass die CDU bei der Umsetzung ihrer Pläne die verfassungsrechtliche und -politische Bedeutung des durch Volksentscheid geänderten Wahlgesetzes ignoriert habe.

Die Änderung des Wahlgesetzes erfülle nicht die Kriterien, die das Hamburger Verfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser als Voraussetzung für die Missachtung eines Volksentscheids verlangt. Mit der Änderung des Wahlgesetzes in dieser Legislaturperiode verletze die Bürgerschaft den Grundsatz der Organtreue gegenüber dem Volksgesetzgeber.

Es fehle insbesondere die erforderliche Auseinandersetzung und Abwägung mit den Zielen des Volkswahlgesetzes: Die CDU-Novelle erwecke in seiner Begründung irreführend den Anschein, als blieben der Kern und die Ziele des vom Volk beschlossenen Gesetzes mit der Novelle unverändert, während in Wirklichkeit dieser Kern vollständig verändert wird. Eine ernsthafte Würdigung des Inhalts des Volkswahlgesetzes sei somit nicht erfolgt.

Es sei unzulässig, ein durch Volksentscheid geschaffenes Wahlrecht, das den Bürgern an der Urne die größtmögliche Wahlfreiheit verschafft, durch ein auf allen Ebenen parteizentriertes Wahlrecht abzulösen, ohne die tief greifende Veränderung der Wahlrechtsstruktur ebenso tief greifend zu würdigen.

Darüber hinaus legt Mahrenholz dar, dass das Eingreifen der Bürgerschaft gegenüber dem Volksgesetzgeber in diesem Fall das Verfassungsinstitut der direkten Demokratie in seiner Funktionalität beeinträchtigt. Aus dem Grundsatz der Organtreue ließen sich grundsätzliche Zweifel daran ableiten, dass die derzeitige Bürgerschaft in der laufenden Legislaturperiode das vom Volk bestimmte Wahlrecht in der von der CDU beschlossenen Art und Weise ohne besonders schwerwiegende Gründe ändern dürfe.

Mahrenholz bewertet daneben auch die so genannte Relevanzschwelle als nicht mit dem Grundsatz der Stimmgleichheit vereinbar. Diese soll verhindern, dass die Wähler in den Wahlkreisen den Kandidatenvorschlag der Parteien verändern können. Dies habe zur Folge, dass eine Vielzahl von Stimmen für einzelne Bewerber ohne Auswirkungen bleibe. Hierdurch werde „ein lottoähnliches Element in das deutsche Wahlrecht eingefügt“, was nicht dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl und dem Demokratiegebot entspreche.

Auch die Wiedereinführung der 5-%-Hürde in den Bezirksversammlungen wird nach Würdigung der Rechtssprechung der letzten Jahre als verfassungswidrig bewertet.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat angekündigt, das heute vorgestellte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Mahrenholz eingehend zu prüfen. „Die politischen Mittel sind ausgereizt. Die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft hat vollendete politische Tatsachen geschaffen. Der Gang vor das Verfassungsgericht bleibt aber offen. Wir werden uns das Mahrenholz-Gutachten sehr gründlich anschauen und auf der nächsten regulären Sitzung der SPD-Fraktion darüber beraten“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Neumann am Freitag.

Grüne fordern Rat für Klimafolgen

Die Landtags- und Bürgerschaftsfraktionen der Grünen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg haben die Berufung eines gemeinsamen Sachverständigenrates für Klimafragen gefordert. Der Sachverständigenrat soll die Folgen des Klimawandels für die Küstenländer darstellen und konkrete Vorschläge zur Anpassung an die regionalen Klimaänderungen erarbeiten. „Grüne fordern Rat für Klimafolgen“ weiterlesen

Kinderlärm: Schnieber tut wieder nichts

SchulkinerIn der Diskussion um die erzwungene Schließung des Kindergartens Marienkäfer hat jetzt auch SPD-Kitaexpertin Andrea Hilgers der Sozialsenatorin Untätigkeit vorgeworfen. „Das Thema Lärmschutzregeln für Kindergärten ist mit Abschluss der Föderalismusreform Ländersache. Der Senat kann also handeln. Das Zögern der Senatorin ist unverständlich.“ „Kinderlärm: Schnieber tut wieder nichts“ weiterlesen

Abi nach 12 Jahren: Eltern sind besorgt

OBERSTUFE.jpegEltern von Kindern an Hamburger Gymnasien haben Kritik an der Umsetzung der Schulzeitverkürzung geübt. Bei einer Anhörung der SPD-Bürgerschaftsfraktion im Rathaus zeigten sich viele Eltern besorgt darüber, dass ihre Kinder unter der gesteigerten Arbeitsbelastung litten, zuwenig Freizeit hätten und immer weniger Zeit innerhalb ihrer Familie verbringen könnten. „Abi nach 12 Jahren: Eltern sind besorgt“ weiterlesen

Kinderlärm-Gesetz endlich beschließen!

SchulkinerAnlässlich des zwischen dem Kindergarten ‚Marienkäfer’ und den klagenden Nachbarn vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) geschlossenen Vergleichs fordert die GAL-Bürgerschaftsfraktion, dass nun zügig über den von der GAL vor einem Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zur Privilegierung von Kinderlärm gegenüber Gewerbelärm beschlossen wird. „Kinderlärm-Gesetz endlich beschließen!“ weiterlesen

Streit um Vermögenssteuer

VIEL_GELD.jpegIn der Diskussion um die Vermögenssteuer hat SPD-Steuerexperte Jürgen Schmidt die Handelskammer zur Mäßigung gemahnt. „Die Kammer macht es sich mit ihrer pauschalen Ablehnung der ver.di-Vorschläge zu einfach“, sagte Schmidt. Die Vermögensteuer sei weder ein Instrument aus der Mottenkiste noch dazu geeignet, Sozialneid zu schüren. Das zeige die Erhebung der Steuer in anderen Ländern. „Streit um Vermögenssteuer“ weiterlesen

„Sofortprogramm“: Senat weiß von nichts

WOHNEN.jpegWeil bekanntlich nicht sein kann, was nicht sein darf, kann man wohl nur schließen, dass der Senat wieder einmal von nichts weiß: Was aus den „Sofortprogrammen für den Wohnungsbau“ geworden ist, die 2002 und 2003 vorgestellt wurden, konnte Ankündigungssenator Freytag jedenfalls auf eine Kleine Anfrage nicht beantworten.

WOHNEN.jpegIm Dezember 2002 und im Mai 2003 hatte der Senat in zwei Tranchen insgesamt 29 Wohnungsbau- und 19 Gewerbeflächen vorgestellt, die im Rahmen von „Sofortprogrammen für die wachsende Stadt“ vorrangig für eine Bebauung verfügbar gemacht werden sollten.

Fast vier Jahre später hat der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jan Quast, den Senat nun in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 18/5094) um Auskunft zum
aktuellen Sachstand zu den Flächen der „Sofortprogramme“ gebeten. In der heute vorgelegten Antwort weigert sich der Senat nun aber, diesen Sachstand zu insgesamt 48 Flächen zu berichten – angeblich, weil die zuständige Behörde diesen zurzeit erst aufarbeite.

„Es ist schon sehr peinlich, dass der Senat nicht in der Lage ist, einen Sachstandsbericht zu Flächen zu geben, die zum Teil bereits vor fast vier Jahren in einem Sofortprogramm angekündigt worden sind“, kommentiert Quast die Verweigerung einer inhaltlichen Antwort durch den Senat. Dieser müsse doch gerade bei öffentlich präsentierten Sonderprogrammen für den
Wohnungsbau und die Ansiedlung von Gewerbe ständig auf dem Laufenden sein, um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Tatsächlich habe der Senat aber offenbar den Überblick über die Flächenentwicklung verloren.

„Die Antwort des Senats belegt erneut, was von seinen Ankündigungen zur Belebung des Wohnungsbaus zu halten ist. Nicht umsonst ist die Nutzung städtischer Flächen für den Wohnungsbau von 3,5 Hektar im Jahr 2001 auf nur noch knapp über 1 Hektar im letzten Jahr dramatisch rückläufig“, kritisiert Quast.

Jan Quast: „Gleichwohl ist es nicht akzeptabel, dass der Senat nicht bereit ist, über den aktuellen Sachstand zu berichten. Denn hier geht es schließlich nicht um interne Meinungsbildungsprozesse des Senats, sondern um die Darstellung von Fakten.“ Der Abgeordnete hat sich deshalb in einem Schreiben an den Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft gewandt, damit dieser sein Recht auf die Beantwortung der Anfrage sicherstelle.