Bundestag beschließt Mietpreisbremse

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Union und der SPD die Mietpreisbremse verabschiedet. Das Gesetz soll Mieter in Ballungsräumen vor großen Preissprüngen beim Wohnungswechsel schützen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Nach monatelangen Diskussionen hat der Bundestag die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet. Damit sollen Mieter bald besser vor überteuerten Mietverträgen und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Der Bundesrat soll der Neuregelung am 27. März zustimmen. Danach soll das Gesetz in Kraft treten.

Bisher darf die Miete beliebig hoch sein, wenn ein neuer Mietvertrag geschlossen wird. Mit der Mietpreisbremse sollen diese Preissprünge gedeckelt werden: Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Mieten zu rasant steigen und Gering- und Normalverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.

Die Mitpreisbremse soll jedes Jahr mehr als 400.000 Mietern zugutekommen und für insgesamt fünf Millionen Wohnungen greifen, sagte Justizminister Heiko Maas bei der Debatte im Bundestag. Das sei ein großer Fortschritt, so der SPD-Politiker.

Aus der Opposition hagelte es Kritik: Das Gesetz sei ausgehöhlt wie ein Schweizer Käse und werde am Ende kaum Wirkung entfalten, sagte Linksfraktionsvize Caren Lay bei der abschließenden Beratung im Bundestag. Sie bemängelte, dass die Mietpreisbremse nur zeitlich befristet und begrenzt auf bestimmte Regionen eingeführt werde.

Auch Grünen-Politikerin Renate Künast kritisierte, diese sogenannte Bremse habe kaum Wirkung. Das Gesetz sei eine Mogelpackung, habe zu viele Ausnahmen und komme viel zu spät. Viele Vermieter hätten in der Zwischenzeit noch die Preise erhöht. „Dies ist allenfalls ein Bremschen“, sagte Künast.

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