Bund muss Erbschaftsteuer neu regeln

Die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die seit 2009 geltende Regelung zur großzügigen Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist demnach verfassungswidrig. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.

Auch künftig dürfen demnach aber kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. „Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien“, sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe.

Drei Millionen Unternehmen betroffen

Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht rechtens. So sei es unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer zu verschonen, heißt es im Urteil. Von den geforderten Neuregelungen werden demnach rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland betroffen sein.

Dem Gericht zufolge verstößt die umfassende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit, weil 85 bis 100 Prozent der Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer befreit sind. So seien im Jahr 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden. Es wurden aber nur 4,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer gezahlt.

Vorlage des Bundesfinanzhofs

Das Verfassungsgericht entschied auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) hin, der die steuerliche Begünstigung von Firmenerben gegenüber Erben von Privatvermögen für unzulässig hielt. Nach der Verschonungsregelung werden Erbschaften und Schenkungen dann entlastet, wenn im Zuge des Betriebsübergangs die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden.

Wer den Betrieb fünf Jahre lang fortführt und die Lohnsumme in dem Zeitraum weitgehend stabil hält, bekommt schrittweise 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Wer das sieben Jahre schafft, muss am Ende gar keine Steuer bezahlen. Von der Lohnsummenklausel befreit sind zudem Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

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