BSU: Was ich nicht weiß…..

Panne in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU): Eine hausinterne Verfügung, wonach die Behördenleitung frühzeitig zu informieren ist, wenn sich Änderungen in der Kostenentwicklung von Infrastruktur-Großprojekten abzeichnen, wurde aufgrund eines „redaktionellen Versehens“ vergessen, in die
Geschäftsordnung der Behörde aufzunehmen.

Die Panne musste der Senat auf eine Kleine Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ole Thorben Buschhüter einräumen (Drucksache 19/1867).

Kurz vor der Wahl hatte der damalige Stadtentwicklungssenator Gedaschko im Februar 2008 eine hausinterne Verfügung zur Kostenermittlung bei Infrastruktur-Großprojekten erlassen. Mit ihr sollte auf Kritik aus Politik
und Medien an den Kostensteigerungen bei den Maßnahmen HafenCity-U-Bahn und Ortsumgehung Finkenwerder reagiert werden. Unter anderem sollten fortan die in Senats- und Bürgerschaftsdrucksachen zu Infrastruktur-Großprojekten obligatorische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung um eine weitere qualifizierte
Darstellung der Kostenrisiken ergänzt werden, was im Falle des Umbaus des Bahnhofs und ZOB Barmbek (Drucksache 19/1333) auch erstmals geschehen ist.

Darüber hinaus wurde jedoch auch verfügt: „Wenn sich Änderungen in der Kostenentwicklung abzeichnen, ist die Behördenleitung über den Beauftragten für den Haushalt frühzeitig zu informieren.“ Die Geschäftsordnung der Behörde sollte entsprechend ergänzt werden. Doch in der von Senatorin Hajduk kurze Zeit nach ihrem Amtsantritt am 31. Mai 2008 geänderten Fassung ist ausgerechnet der Passus über die Informationspflicht an die Behördenleitung nicht enthalten.

„‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘, könnte man meinen“, sagt Buschhüter, dem die Erklärung mit einem redaktionellen Versehen merkwürdig vorkommt. „Ohnehin ist erstaunlich, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt offenbar eine Extraaufforderung zum wirtschaftlichen Handeln braucht“, findet Buschhüter. Denn entsprechende Vorschriften in den Geschäftsordnungen der anderen Behörden hält der Senat mit Verweis auf eine bereits bestehende gesetzliche Regelung nicht für erforderlich, obwohl
bekanntlich auch dort kostenriskante Großprojekte bearbeitet werden.

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