Blömeke rügt Wersich für Kita-Vergleich

Autsch, Senator Wersich, die Ohrfeige vom Koalitionspartner saß. Christiane Blömeke (GAL) in der Bürgerschaftsdebatte über die Erhöhung der Kita-Gebühren: „Eine Vermengung mit anderen Themen ist plump und unseriös!“ Gemeint waren Kostenvergleiche zwischen Kitas und der Elbphilharmonie. Die aber hatte just der zuständige Senator im Abendblatt ins Leben gerufen.

Wersich hatte in dem Beitrag unter anderem gesagt, für die Kosten der Hamburger Kitas (jährlich 400 Millionen Euro) könne man jedes Jahr eine Elbphilharmonie bauen.

Anlässlich der aktuellen Stunde verteidigte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL ansonsten die Beschlüsse des schwarzgrünen Senats zur „Begrenzung des Kostenanstiegs bei den gesetzlichen Leistungen für die Kindertagesbetreuung“, so der Originalton.

„Jede Anhebung der Kita-Elternbeiträge ist schmerzlich, aber nur so lassen sich Einschnitte in die Qualität der Betreuung verhindern“, sagte Blömeke. Sie verteidigte die Entscheidung, die Gebühren für das Mittagessen moderat und sozial gestaffelt anzuheben und neue Beitragsstufen für Familien mit höheren Einkommen einzuführen. „Uns war es wichtig, dass jede Familie nur nach ihren finanziellen Möglichkeiten belastet wird. Gut verdienende Eltern leisten künftig einen etwas größeren Beitrag für die Kita-Betreuung als bisher. Für drei Viertel aller Familien wird sich der Beitrag für die Betreuung gar nicht verändern.“

Hintergrund:

Im November 2009 hat der Senat beschlossen, zusätzliche Kostenanstiege bei öffentlichen Ausgaben zu bremsen. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung bedeutet dies unter anderem:

o Der eins per Volksbegehren durchgesetzte Rechtsanspruch auf Hortbetreuung wird künftig nicht mehr bis zum 14. Lebensjahr, sondern bis zum Abschluss der sechsten Klasse an allgemein bildenden Schulen gelten.

o Es werden neue Beitragsstufen in den Kitas für Eltern mit höherem Einkommen eingeführt.

o Die Beiträge für das Essensgeld werden für alle Kinder (gestaffelt) erhöht.

o Die Beitragsbemessungsregeln für Eltern von Kindern mit Behinderung werden den Bemessungsregeln für nicht behinderte Kinder angeglichen.

Die konkrete Umsetzung dieser Senatsbeschlüsse wird aktuell in der Sozialbehörde erarbeitet. Von der Einführung neuer Beitragsstufen werden den Planungen zufolge drei Viertel aller Familien nicht betroffen sein.

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