Bleibt Krümmel endgültig abgeschaltet?

Die Energiekonzerne Vattenfall und RWE haben eine deutliche Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erlitten. Die Konzerne hatten versucht, „Reststrommengen“ ihres ehemaligen gemeinsamen Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich, das bereits abgeschaltet ist, auf Brunsbüttel und Biblis A zu übertragen. Diese beiden Reaktoren hätten dann zwei bis drei Jahre länger am Netz bleiben können. Das lehnte das Gericht strikt ab.

Eine kleine Schlacht ist damit gewonnen – die Auseinandersetzung insgesamt aber noch lange nicht. Denn angeblich bereiten beide Konzerne bereits Anträge für andere Kraftwerke vor. Im Vatten-Fall geht es dabei um das AKW Krümmel: Vattenfall will den Reaktor offenbar endgültig vom Netz nehmen und die Reststrommenge (vermutlich auf Brunsbüttel) übertragen.

Der Atom-Ausstiegsbeschluss von 2001 sieht die Übertragung von Restmengen grundsätzlich vor – allerdings sind damit nur Übertragungen auf neuere, modernere Kraftwerke gemeint. Dieser Art der Übertragung stimmte auch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zu. Zum Urteil gehört sogar eine Liste von sieben Atomkraftwerken, auf die der Reststrom von Mülheim-Kärlich übertragen werden dürfte.

Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig erklärt Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und sehe darin eine Bestätigung, dass der Atomkompromiss eingehalten werden muss. Es darf keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke durch die Hintertür geben.“

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