Bezirke lehnen Wersichs U-Plan ab

Sozialsenator Wersichs Plan, zwei der acht U-Untersuchungen für Hamburgs Kinder verbindlicher zu machen, wird von den Bezirken zwar grundsätzlich begrüßt, die geplante Ausführung aber einhellig abgelehnt. Federführend für alle Bezirksämter kommt ausgerechnet aus dem schwarzgrünen Altonaer Rathaus heftige Kritik.

Die gute Absicht wird von den Bezirksämtern durchaus noch anerkannt: „Die Einführung eines Erinnerungs- und Meldewesens und das damit verbundene Ziel, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U 6 und U 7 zu steigern, sowie die Erinnerung der Eltern an ihre Erziehungsverantwortung im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge wird von den Bezirksämtern begrüßt“, heißt es in der Stellungnahme.

Aber dann werden die Mängel des Wersich-Entwurfs schonungslos aufgezählt:

– es gibt keine klare gesetzlich verankerte Regelung, damit die MitarbeiterInnen damit effektiv arbeiten können und nicht lediglich eine gefährliche Alibifunktion ausüben

– die Idee, ein Nachuntersuchungsangebot der Gesundheitsämter zu entwickeln, wird als „nicht sinnvoll und realisierbar bewertet“

– die Beschränkung auf die U-Untersuchungen U 6 und U 7 (die Altersklasse der 1- bis 2jährigen Kinder) „kann in diesem Zusammenhang nicht nachvollzogen werden“

– es trifft nicht zu, dass die Untersuchungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz, die mit „Einführung der Untersuchung U7a fälschlicherweise als Doppelangebot propagiert wurden“, weisen einen ganz anderen Untersuchungsfocus (Entwicklung von Fähigkeiten, die für den Schulbesuch wichtig sind) auf als die U-Untersuchungen

– mit den Personalkapazitäten, die durch den Wegfall der Untersuchungen nach KiBeG frei geworden sind, können die neuen Aufgaben nicht bewältigt werden

Und selbst für die zahnärztlichen Untersuchungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen empfehlen die Bezirksämter, der Neuerlass der Verordnung sei „unbedingt nachzubessern“.

Ungeklärt ist auch, wer im Fall einer verspäteten U-Untersuchung die Kosten dafür übernimmt. Es gibt nämlich nur eine recht enge Toleranzgrenze, innerhalb derer die Krankenkassen dies tun. Wird die Zeit überschritten, müssen die Eltern selbst zahlen, was viele dann erst recht abhält. Offenbar hat Wersichs Behörde dies auch gesehen und plant deshalb, die verspätete Untersuchung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst vornehmen zu lassen – was die Bezirksämter ablehnen. Sie schlagen stattdessen vor, mit den Krankenkassen zu verhandeln, damit auch verspätete Untersuchungen noch finanziert werden.

Verbindlichere U-Untersuchungen waren von den Jugenpolitikern aller Parteien gefordert worden. Irgendwie geartete Kontrollen oder Erinnerungsverfahren gibt es inzwischen in nahezu allen Bundesländern – außer in Hamburg, wo Senator Wersich dafür zuständig ist. Der jetzt gestartete Versuch, endlich aufzuholen, könnte zum Rohrkrepierer werden.

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