Betreuung: „Schritt in die richtige Richtung“

Als Schritt in die richtige Richtung bewertet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das neue Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz, das. So werden mit dem neuen Gesetz die Rechte der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen zwar grundsätzlich gestärkt, wenn auch nicht in dem von der Gewerkschaft geforderten konkreten Ausmaß.

Dazu Norbert Proske, zuständiger ver.di-Sekretär: „Wir fordern im Bereich der Regelung der Personalausstattung die Aufnahme einer Personalmindestquote. Leider wurde diese Forderung in den Bereich der noch zu erlassenden Rechtsverordnung verschoben.“

Auch die personellen Rahmenbedingungen wurden im Gesetzestext unverbindlich beschrieben und sind nicht Gegenstand der Prüfung der Aufsichtsstellen. Dies wirkt sich aus z.B. auf die Schließung von Einrichtungen, die sich beharrlich weigern, personelle Qualitätsstandards einzuhalten. „ver.di erwartet von der Behörde klare Aussagen zur Frage der Personalausstattung und des Personalschlüssels“, so Proske.

Die Kritik von ver.di richtet sich auch gegen das Vorgehen des Senats, die notwendigen Rechtsverordnungen sowie das Gesetz nicht zeitgleich auf den Weg gebracht zu haben. Dadurch wären konsequent ab 1.1.2010 die Qualitätsstandards sowohl für die BewohnerInnen als auch für die ArbeitnehmerInnen in der Pflege abgesichert.

Kritisch äußert sich ver.di zum Umgang mit Tarifverträgen im Bereich der Pflege.

Träger wie „Pflegen und Wohnen“ und einige wenige diakonische Einrichtungen haben die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt.

„Die Mehrheit der privaten Anbieter und auch der frei gemeinnützigen Träger, einschließlich Diakonie, regeln die Arbeitsbedingungen nicht auf tariflicher Basis. Der Senat ist hier dringend gefordert, die Interessen der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen tatsächlich auch ernst zu nehmen und im Falle eines Missbrauchs durch die Träger/Arbeitgeber Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen“, sagt Proske.

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