Besseres Lernen – auch ohne Primarschule

Die Primarschule kommt zwar vorerst nicht – aber die für diese Schulform geplanten Verbesserungen sollen den Schulen dennoch zugute kommen, fordern die in der GEW organisierten Personalräte in einer Resolution.

Dort heißt es:

Die Einführung der Primarschule ist durch den Volksentscheid vom 18. Juli 2010 verhindert worden. Viele geplante und in Angriff genommene Veränderungen müssen deshalb rückgängig gemacht werden. Andere Bestandteile der Schulreform bleiben erhalten und werden umgesetzt.

Die Personalrätekonferenz vom 7. September 2010 fordert Senat und Bildungsbehörde auf, den Erfolg der geplanten Reformmaßnahmen nicht von vornherein durch unverantwortliche Sparmaßnahmen unmöglich zu machen.

Dazu gehört vor allem:

+ Die eingeplanten Haushaltsmittel für die Frequenzsenkungen auch in den Klassen 5 und 6 müssen in vollem Umfang erhalten bleiben. Auch wenn diese Klassen nun an Stadtteilschulen und Gymnasien eingerichtet werden, bleibt die pädagogische Notwendigkeit der Frequenzsenkungen vollständig erhalten. Gerade wenn Wert auf die individuelle Förderung gelegt wird, um Abschulungen und Sitzenbleiben zu vermeiden, brauchen wir eine bessere Versorgung. Den Schulen müssen die dafür nötigen Stellen zur Verfügung gestellt werden, um diese Ziele durch Frequenzsenkungen, Teilungsunterricht oder Förderstunden zu erreichen.

+ Die sonderpädagogische Förderung an den Grund- und Stadtteil­schulen sowie an den Gymnasien und beruflichen Schulen darf nicht zum Sparmodell werden. Jede Schule muss zumindest die gleichen Ressourcen erhalten, wie sie zuvor an den Sonderschulen oder den Integrationsklassen vorhanden waren.

Die Umsetzung der UN-Konvention im neuen Schulgesetz ist richtig und überfällig. Die inklusive Bildung aller Kinder an den Schulen ist gebunden an die Möglichkeit, den besonderen Bedingungen der Kinder mit Förderbedarf an allen Schulen gerecht zu werden.

+ Alle zugesagten Ausstattungen, vor allem die Klassenfrequenzsenkungen und die Verbesserung der Arbeitszeitfaktoren in bestimmten Klassenstufen und Schularten, die Altersermäßigung, die Teamstunden und die Wegezeitregelungen bei Pendlern, müssen in vollem Umfang erhalten bleiben.

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