Azubis: Mindestens 635 Euro

Wer während der Ausbildung wenig verdient, schmeißt schneller hin – auch deshalb ist es gut, dass die neue Bundesregierung eine Mindesthöhe für Ausbildungsvergütungen einführen will. Der DGB hat ausgerechnet, wie hoch eine solche Mindestvergütung sein muss, damit sie auch wirklich sinnvoll ist.

80 Prozent vom Durchschnitt

„Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern“: Das haben CDU, CSU und SPD beschlossen und in der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Der DGB begrüßt dieses Vorhaben – und fordert eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres.

Wenn man die Zahlen des Jahres 2017 zugrunde legt, bedeutet das: Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr 635 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 696 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 768 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 796 Euro.

Mehr Geld für viele

Aktuell gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsberufen, in denen die Bezahlung deutlich schlechter ist. Angehende Fleischer/innen etwa erhalten im ersten Lehrjahr zur Zeit gerade einmal 303 Euro. Bei Friseuren/Friseurinnen sind es 406 Euro, bei Hotelkaufleuten 585 Euro. Insgesamt würden Schätzungen zufolge rund 162.000 Jugendliche von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung profitieren und zum Teil deutlich mehr Geld bekommen als bisher.

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