Autobahn GmbH: Beschäftigte fordern verbindliche Regelungen von der Stadt

Die Beschäftigten des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) müssen entscheiden, ob sie zur Autobahngesellschaft des Bundes wechseln, ihnen fehlen jedoch wichtige Informationen. Vom Personalamt fordern sie deshalb, die Widerspruchsfrist auszusetzen.

Die Autobahngesellschaft des Bundes wird sich ab 2021 um Betrieb und Erhalt der Autobahnen kümmern. 60 der insgesamt ca. 660 Beschäftigten des LSBG sollen auf Wunsch der FHH vorzeitig, bereits zum 1.1.2020, in die Autobahn GmbH wechseln. Hierfür endet die Widerspruchsfrist Ende der Woche.

Erst am vergangenen Mittwoch stellte sich heraus, dass es noch immer keine Klarheit über die Frage der Weiterführung ihrer betrieblichen Rente („Zusatzversorgung“) gibt.

„Wenn der Senat nicht rechtsverbindlich für Klarheit sorgen kann, dann muss die Widerspruchsfrist verlängert werden.“ fordert Claudia Latzer (ver.di Betriebsgruppe LSBG). „Es geht um unsere Zukunft, da können wir uns nicht mit Absichtserklärungen zufriedengeben.“

„Es ist völlig unverständlich, dass die Stadt Hamburg Beschäftigte so hängen lässt“ erklärt Max Stempel (ver.di Gewerkschaftssekretär) „ver.di erwartet, dass die Widerspruchsfrist ausgesetzt wird, bis die Beschäftigten alle Informationen haben, die sie für eine Entscheidung brauchen.“

Um ihre Forderung zu bekräftigen, haben die Betroffenen spontan am heutigen Montag bereits knapp 200 Unterschriften bei ihren Kolleg*innen gesammelt.

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