Auch GAL begrüßt Hartz-IV-Urteil

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen zwingt die Bundesregierung zum Handeln. Für Kinder muss der Satz nun nachvollziehbar berechnet werden, auch der Satz für Erwachse steht auf den Prüfstand. Menschen in besonderen Notlagen dürfen ab sofort auf mehr Flexibilität bei der Bewilligung hoffen.

Antje Möller, die stellvertretende Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagte dazu:
„Der bisherige Hartz-IV-Satz bedeutet für viele EmpfängerInnen ein Leben in permanenter materieller Not. Wir begrüßen deshalb die klare Ansage der Karlsruher Richter an die Bundesregierung. Die muss jetzt rasch handeln und die Regelsätze neu und nachvollziehbar berechnen. Wir Grüne fordern seit langem eine Anhebung der Zuwendung auf 420 Euro monatlich für Erwachsene.“

Die Entscheidung der Karlsruher Richter hat auch eine unmittelbare Konsequenz: Das Verfassungsgericht moniert, dass im Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Regelung fehle, die besondere Zuwendungen an Hilfeempfängerinnen in „atypischen Bedarfslagen“ erlaubt. Künftig müssen auch Bedarfe berücksichtigt werden, die über die pauschalen Festbeträge hinausgehen. Bedingung der Richter: Der zusätzliche Bedarf muss kontinuierlich anfallen und unabweisbar sein. Antje Möller forderte eine schnelle Anpassung der Bewilligungspraxis an diese Vorgabe, sobald eine konkrete Anordnung des Gerichts vorliegt: „Auch Menschen in besonderen Notlagen bekamen bislang nur den Pauschalsatz – egal wie nachvollziehbar ihre besondere Bedürftigkeit war. Endlich stellt das Gericht nun klar, dass nicht alle Lebensumstände zu pauschalieren sind.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.