Arbeitsmarktpläne von Rot-Grün: Richtung stimmt

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger begrüßt die gestern von Rot-Grün bekannt gegebenen Arbeitsmarktpläne.

Die möglichen Koalitionäre hatten angekündigt, den Hamburger Mindestlohn anpassen, sich stärker für Langzeitarbeitslose engagieren, Befristungen vermeiden und Leiharbeit einschränken zu wollen. Karger: „Der Kurs ist richtig. Wir werden jetzt genau hinschauen, welche konkreten Maßnahmen und Schritte die mögliche Regierungskoalition einleiten wird. Das Ziel muss gute Arbeit für Hamburg sein. Deswegen ist ein Kapitel zur guten Arbeit im Koalitionsvertrag das richtige Signal.“ Karger äußerte sich zu den einzelnen von den möglichen Koalitionären angesprochenen Punkten:

Hamburger Mindestlohn
„Wir brauchen eine spürbare Erhöhung des Hamburger Mindestlohns auch wegen der hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg. Unser Vorschlag ist die Orientierung an der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrages der Länder. Das sind aktuell 9,28 Euro. Eine Erhöhung des Hamburger Mindestlohns wäre das richtige Signal Richtung Bund, wo für 2017 eine erste Anpassung ansteht.“

Langzeitarbeitslose
„Die Jobcenter dürfen in Zukunft nicht auf kurzfristige Vermittlungserfolge setzen, sondern müssen durch passgenaue Maßnahmen Langzeitarbeitslosen nachhaltige Perspektiven bieten. 21 Prozent der Langzeiterwerbslosen sind in Hamburg kürzer als einen Monat beschäftigt, 44 Prozent nicht durchgängig sechs Monate. Zusätzlich brauchen wir öffentlich geförderte Beschäftigung auf sozialversicherungspflichtiger und tariflich bezahlter Basis.“

Befristungen
„Die künftige Hamburger Regierung muss konsequent gegen den Befristungswahn angehen. Von den rund 95.000 befristet Beschäftigten in Hamburg sind rund die Hälfte sachgrundlos. Eine Reduzierung würde zum Beispiel auch durch den tariflichen Ausschluss von sachgrundlosen Beschäftigten in der laufenden Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für die Länder erreicht werden. Hier muss die Stadt als Arbeitgeber voran gehen.“

Leiharbeit
„Hier erwarten wir, dass Stadt und städtische Unternehmen als Arbeitgeber zum Vorbild werden. In Behörden, Universitäten, Schulen und Ämtern dürfen Leih- und Werkverträge nur gut begründet eingesetzt werden. Ziel muss es sein, solche Arbeitsverhältnisse auf ein Minimum einzudämmen und stattdessen Jobs zu schaffen, die den Beschäftigten durch langfristige Perspektiven Sicherheit geben.“

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