Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen überdurchschnittlich hoch

Am 3. Dezember ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung. Schon im Jahr 2009 hat die Bundesregierung die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Damit hat sie sich verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in der Gesellschaft leben können. Am Arbeitsmarkt sind sie jedoch immer noch deutlich benachteiligt.

Arbeitsmarktzahl des Monats: Hohe Arbeitslosenquote bei schwerbehinderten Menschen

Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen. Diese lag 2018 bei 11,2 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote betrug 6,5 Prozent.

Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgten überwiegend bewusstseinsbildende Maßnahmen in Richtung Unternehmen zur besseren Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Diese haben jedoch hinsichtlich des Abbaus der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit keine nennenswerten Erfolge gebracht. Die Arbeitslosenquote ist zwar aufgrund der guten Konjunktur gesunken, aber der Abstand zwischen beiden Gruppen ist seit 2009 sogar gewachsen. 2009 betrug er 4,1 Prozentpunkte, 2018 4,7 Prozentpunkte.

Auch bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat sich im Vergleich 2009 zu 2018 kaum etwas getan. Diese betrug damals 54 Wochen und jetzt 51 Wochen. Schwerbehinderte Menschen sind nach wie vor überwiegend langzeitarbeitslos.

Entwicklung der Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen und der allgemeinen Arbeitslosenquote

Arbeitslosenquote Schwerbehinderter: Grafik mit der Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosenquote und der Arbeitslosenquote von Schwerbehinderten

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2018“, Schwerbehinderte: Arbeitslosenzahl des Jahres, bezogen auf die Zahl der schwerbehinderten abhängigen Erwerbspersonen des Vorjahres, vergleichbare Ar-beitslosenquote allgemein: Arbeitslosenzahl des Jahres bezogen auf abhängige Erwerbspersonen (Sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigte, Beamte Arbeitslose) DGB

Beschäftigungspflicht wird nicht ernst genommen

In Deutschland haben Unternehmen ab 20 Beschäftigten die Pflicht, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Beschäftigungspflicht nicht, müssen sie eine gestaffelte Ausgleichsabgabe zahlen. Die tatsächliche Beschäftigungsquote – der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter an allen Beschäftigten – betrug in 2009 4,5 Prozent, in 2017 betrug sie 4,6 Prozent. Sie stagniert seit Jahren auf diesem Niveau. Die privaten Arbeitgeber weisen eine Beschäftigungsquote von nur 4,1 Prozent auf, die öffentlichen Arbeitgeber von 6,5 Prozent. Ein Viertel (42.200) der beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. Dieser Anteil ist seit Jahren gleichbleibend hoch.

Die Forderung des DGB

Unternehmen müssen stärker als bislang dazu angehalten werden, die gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst zu nehmen. Zu diesem Zweck sollten die Beiträge zur Ausgleichsabgabe deutlich angehoben werden. Der DGB schlägt vor:

  • Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 125 Euro auf 250 Euro angehoben.
  • Bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 220 Euro auf 500 Euro angehoben.
  • Bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 320 Euro auf 750 Euro angehoben.

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