Also doch: Kinder-Hartz-IV verfassungswidrig

Auch das Bundessozialgericht (BSG) sieht es so: Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sind verfassungswidrig. Der Grund: Die Kinder werden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt. Beide Gruppen bekommen mehr.

Ob die Höhe von 211 Euro pro Kind angemessen ist – darüber sagten die Richter allerdings nichts. Sie halten es nur für nicht gerechtfertigt – oder nicht angemessen begründet -, dass Kinder nur 60 Prozent von der Regelleistung für Erwachsene bekommen. Vorsicht – noch kann sich niemand darfauf verlassen, dass es mehr Geld gibt: Eine endgültige Entscheidung muss das Bundesverfassungsgericht treffen.

Der Kinderschutzbund sprach von einer «Klatsche für die Politik», der Paritätische Wohlfahrtsverband von einer «schallenden Ohrfeige» für die Bundesregierung. Die Paritätischen sahen Sätze zwischen 254 und 321 Euro als Minimum. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf. Noch bevor das Bundesverfassungsgericht entscheide, müsse eine Neuregelung her.

Der DGB Nord begrüßt die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Hartz IV-Sätzen für Kinder. Er schätze, so DGB Nord-Chef Peter Deutschland, dass allein in den drei norddeutschen Ländern 160.000 Kinder betroffen seien, davon die meisten mit über 63.000 in Schleswig-Holstein. Für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rechne er mit knapp 50.000 bzw. 49.000 Kindern.

Er hoffe nun, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Position des Bundessozialgerichts anschließe. Deutschland erinnerte daran, dass die Berliner Koalition jüngst beschlossen hatte, den Hartz IV-Anspruch von Kindern bis 14 Jahre von 60 auf 70 Prozent des Erwachsenen-Satzes zu erhöhen. Deutschland: „Das ist, wie wir nun sehen, nicht genug, die gesamte Hartz IV-Gesetzgebung und die Ermittlung der Kinderbedarfe müssen auf den Prüfstand. Diese schlechte Politik auf dem Rücken der Schwächsten in unserer Gesellschaft gehört auf den politischen Sperrmüll.“

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