Abrissgenehmigung für City-Hof

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Abbruch der Gebäude des City-Hofes genehmigt, nachdem ICOMOS International, das Beratungsgremium der UNESCO, in der letzten Woche den abschließenden Bericht über die Beratungsmission aus dem August 2018 übermittelt hat. Zu klären war die Frage, ob ein Abriss des City-Hofes den Welterbestatus von Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus gefährdet.

In dem Bericht bedauert ICOMOS zwar einen möglichen Abriss des Ensembles im Sinne des Denkmalschutzes, stellt jedoch keine Gefährdung des Welterbestatus fest. Wie auch in der ersten Stellungnahme der UNESCO vom November 2018 wird eine Befassung des Welterbekomitees zu dieser Fragestellung weiterhin nicht empfohlen.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, den Abbruch des City-Hofes zu genehmigen und so eine Neubebauung des Areals zu ermöglichen. Ich begrüße diese Entscheidung, die zu einer städtebaulichen Weiterentwicklung mit einem erheblichen Anteil an neuen Wohnungen und zu einer weiteren Belebung der Innenstadt führen wird. Mit der künftigen Gestaltung des Areals werden wir uns behutsam auseinandersetzen.“ 

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Sehr lange und ausführlich haben wir uns in den vergangenen Jahren mit dem Quartier am Klosterwall und dem Abriss des City-Hofes befasst und uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es wird weiter unsere Aufgabe sein, mit hoher Sensibilität die kommenden Entwicklungen zu begleiten. Hierbei werden wir auch die von ICOMOS im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen und weiter in engem Austausch mit der UNESCO und ICOMOS bleiben.“ 

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