Ab 1. Oktober: Tarifschutz auch für Online-Journalisten

Die Online-Journalistinnen und -Journalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, haben ab 1. Oktober 2014 Anspruch auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Printredaktionen:

„Das ist eine gute Nachricht. Journalistische Arbeit ist heute crossmediale Arbeit. Daher war dieser Schritt überfällig“, sagte Frank Werneke, der stellvertretende Vorsitzende von ver.di. Allzu lange hatten sich die Verleger gegen diese Angleichung gewehrt. Doch nun haben die Online-Journalistinnen und -Journalisten einen verbindlichen Anspruch auf dasselbe Gehalt nach denselben Bedingungen wie nach dem bisher nur für Printredaktionen geltenden Tarifvertrag.

Ende April 2014 hatte ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Aufnahme der Onliner in die Tarifverträge für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure sowie Freie und Pauschalisten vereinbart. Der Einigung waren monatelange Verhandlungen und Streiks vorausgegangen. Für den Gehaltstarifvertrag gilt ab jetzt: gleiches Geld für die Redakteurinnen und Redakteure, egal ob in der Print- oder Onlineredaktion. Die übrigen Tarifbedingungen aus dem Manteltarifvertrag gelten ab 1. Juli 2016 dann identisch auch für Onliner. Der Manteltarifvertrag läuft bis Ende 2018.

„Die Einbeziehung der Online-Journalistinnen und -Journalisten in den Schutz der Tarifverträge entspricht unseren Vorstellungen von einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Arbeit in den Redaktionen. Ohne Online-Angebote geht heutzutage nichts mehr, neue Publikationsformen sind dringender gefragt denn je. Gerade die Online-Angebote müssen hohen journalistischen Ansprüchen genügen, um sich im Wettbewerb abzuheben. Dazu brauchen wir entsprechend qualifizierte und Kolleginnen und Kollegen, die künftig noch enger publizistisch verzahnt arbeiten“, sagte Werneke.

Es gebe für diese neuen Arbeitsformen und gelungene digitale Transformation etliche positive Beispiele, die nun folgerichtig auch die Onliner in den Tarifvertrag mit einbezögen. Es gebe aber leider auch andere Verlage, die sich ihrer sozialen Verantwortung entziehen wollten. Sie schlügen zulasten der Redakteurinnen und Redakteure Sonderwege ein, indem sie Online-Bereiche ausgliederten, um auf diesem Weg den dortigen Redakteurinnen und Redakteuren den Tarifschutz vorzuenthalten. Ein prominentes Beispiel dafür sei die Mediengruppe DuMont Schauberg oder, wie grade erst bekannt wurde, der Verlag der Nürnberger Presse, so Werneke.

„Wer in diesen Tagen noch aus kurzfristigem Gewinnstreben solchen Unsinn betreibt, droht, die Zukunft der eigenen Zeitung zu verspielen. Print und Online gehören in der Zeitung integral zusammen, die dafür geleistete Arbeit ist gleichwertig. Wer die Redaktionen spaltet und Gehälter für Onliner drückt, entscheidet sich für den publizistischen Rückwärtsgang“, kritisierte Werneke.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.