3000 neue Stellen beim Zoll – Mehr Mindestlohnkontrollen im Norden

Der DGB Nord rechnet für 2019 mit mehr Betriebsprüfungen und Bußgeld-Zahlungen in Millionenhöhe infolge von Mindestlohnkontrollen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg.-Vorpommern. Die Gewerkschaften stützen ihre Berechnungen auf die Ankündigung des Bundesfinanzministers, im Haushalt 3000 zusätzliche Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bis 2022 einzurichten. Die FKS ist auch für Razzien gegen die Umgehung des Mindestlohns zuständig.

Der DGB Nord geht davon aus, dass bisher fast jedem zehnten anspruchsberechtigten Arbeitnehmer in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern der Mindestlohn vorenthalten wird. Weibliche Beschäftigte sind gegenüber den Männern von Umgehungen mehr als doppelt so oft betroffen.

Durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern entgehen nach DGB-Schätzungen den Beschäftigten mindestens 470 Millionen Euro und den Sozialkassen rund 80 Millionen Euro aus den Sozialabgaben der Arbeitgeber. Die Ausfälle im Norden (Lohn und Sozialabgaben): Hamburg rund 204 Millionen Euro, Schleswig-Holstein rund 222 Millionen Euro und Mecklenburg-Vorpommern rund 123 Millionen Euro.

Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord: „Eine gute Nachricht für Niedriglohnempfänger, ein klares Signal an die Arbeitgeber: Der Fahndungsdruck auf Mindestlohnbetrüger im Norden steigt, das wird vor allem in Dienstleistungsbranchen wie dem Gastgewerbe bemerkt werden. Mehr Mitarbeiter beim Zoll werden dafür sorgen, dass häufiger und intensiver geprüft wird. Die Prüfdichte muss gerade in kleinen Betrieben steigen. Stichproben hier und da sind noch keine flächendeckende Kontrolle. Um wirklich qualifiziertes Personal in die Betriebe zu bringen, müssen Zoll und Finanzämter mehr ausbilden. Denn bisher können zu viele Stellen wegen Bewerbermangels gar nicht besetzt werden.“

Bei der Höhe der Geldbuße kommt es immer auf den Einzelfall an. Laut Gesetz kann die Geldbuße bis zu 500.000 Euro betragen. Wer als Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentiert, kann mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem geht das Unternehmen das Risiko ein, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen zu erhöhen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

Einige schmutzige Trick gegen den Mindestlohn finden Sie hier:
Schmutzige Tricks gegen den Mindestlohn

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