Wieder mehr als 70 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen

70,3 % der Kernerwerbstätigen in Deutschland waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt – also sozialversicherungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21 Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Ausbildung oder Freiwilligendienst) damit erstmals seit 2002 wieder über der Marke von 70 %.

Anteil der Personen in einem Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen

Zuvor war der Anteil rückläufig mit einem Tiefstand von 65,4 % im Jahr 2007. Dieser aktuellen Zunahme steht ein Rückgang der atypischen Beschäftigung gegenüber. Er fiel von 22,6 % im Jahr 2007 auf 20,1 % im Jahr 2018. Zugleich sank der Anteil der Selbstständigen von 11,1 % auf 9,3 %.

JahrBeschäftigte in
einem Normal-
arbeitsverhältnis
Kernerwerbs-
tätige
Anteil der Beschäftigten
in einem Normalarbeitsverhältnis
an den Kernerwerbstätigen
in 1 000in %
199823 80032 90372,3
199923 72733 29871,3
200023 85033 53071,1
200123 82833 71470,7
200223 62033 43370,6
200322 90332 93769,5
200422 43632 54468,9
200522 13833 11666,8
200622 17333 87965,4
200722 55434 48065,4
200822 98134 91065,8
200923 05734 80266,3
201023 13135 14565,8
201123 18535 10966,0
201223 68235 44466,8
201324 06335 63167,5
201424 51535 87968,3
201524 83236 15568,7
201625 64137 05169,2
201725 75737 15969,3
201826 21437 28270,3

 Definitionen und methodische Hinweise:

  • Kernerwerbstätige: Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- sowie Freiwilligendienst befinden. Die angegebene Gesamtzahl umfasst auch mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle nicht gesondert ausgewiesen sind.
  • Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis: In einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das in Vollzeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird. Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer arbeiten zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber – der Zeitarbeitsfirma – an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. Die Personen mit einem Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des Mikrozensus berechnet.
  • Atypische Beschäftigung: Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.
  • Methodischer Hinweis zu den Erhebungsjahren: Bis 2004 Ergebnisse für eine Berichtswoche im Frühjahr; ab 2005 Jahresdurchschnittsergebnisse sowie geänderte Erhebungs- und Hochrechnungsverfahren. Ab 2011 geänderte Erfassung des Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Ab 2016 aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011. Ab 2017 Bevölkerung in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte), Erfassung der Zeitarbeit mit Auskunftspflicht.

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