150.000 Fachkräfte im Norden nur in Minijobs

7,4 Millionen Minijobber gibt es in Deutschland, davon 257.308 in Schleswig-Holstein, 86.879 in Mecklenburg-Vorpommern und 168.262 in Hamburg – sehr viele haben eine Ausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss.

„Die Unternehmen übersehen ein enormes Fachkräftepotential. Aus Minijobs entsteht weniger Wertschöpfung und mehr Altersarmut. Allein 150.000 Jobs von Fachkräften können in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden – das würde unsere Wirtschaft stärker machen. Hier liegen Riesenpotenziale brach“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord): „Minijobs müssen endlich zu existenzsichernder und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden. Die 450-Euro-Mauer muss überwunden werden – das schafft den Anreiz für die Arbeitgeber, die Arbeitszeit und soziale Sicherung der Beschäftigten auszudehnen.“ Der DGB Nord legte heute dazu Analysen für jedes Bundesland vor.

In den drei norddeutschen Bundesländern sind nach DGB-Berechnungen insgesamt mindestens 132.000 Fachkräfte mit einem Berufsabschluss und 18.000 Personen mit einem akademischen Abschluss ausschließlich in Minijobs beschäftigt. „Fast jeder zweite ausschließlich als Minijobber Beschäftigte hat eine Ausbildung oder einen akademischen Abschluss. Es ist doch absurd, dass in einigen Bereichen häufig über Fachkräftemangel geklagt wird, aber die vorhandenen Arbeitskräfte dann nur geringfügig beschäftigt werden. Die 450-Euro-Mauer muss weg. Das wird auch Thema in den jeweiligen Fachkräfteinitiativen der Länder, im Bündnis für Arbeit und in den Gesprächen mit Arbeitgebern und Regierungen des Nordens“, kündigte Polkaehn an. Die Bundesregierung müsse ihre eigene Koalitionsvereinbarung beim Wort nehmen, wonach „die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherte Beschäftigung zu erleichtern“ sind. Dazu müsse die Gleichbehandlung der Minijobber gegenüber allen Arbeitnehmern vorangetrieben werden. Nötig sei auch eine Qualifzierungsoffensive der Jobcenter für Minijobber.

Minijobber dürfen monatlich maximal 450 Euro verdienen und sind von den Sozialversicherungen weitgehend ausgenommen. Beschäftigte stehen mit einem sozialversicherten Job weitaus besser da. So erhalten Frauen mit alleinigen Minijob kein regelmäßiges Mutterschaftsgeld. Auch andere Leistungen, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte selbstverständlich sind, erhalten Minijobber/innen nicht oder nur eingeschränkt: Krankengeld zur Kinderpflege gibt`s z. B. für Minijobber/innen genauso wenig wie Krankengeld für den Fall, dass sie selbst längerfristig erkranken. Genauso wenig haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihnen entgehen also zahlreiche Ansprüche und Vorteile der Sozialversicherung – vor allem die Folgen für die Rentenansprüche sind verheerend.

Minijob Analyse Mecklenburg-Vorpommern
Die Wirtschaft verschenkt einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) zufolge das Potenzial von vielen geringfügig Beschäftigten. Von den im März 2015 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 67.522 ausschließlich als Minijobber Beschäftigten sind 33.080 Fachkräfte mit Berufsabschluss und knapp 3.832 Akademiker. Und das ist nur die Spitze des Eisberges, denn im März ist bekanntlich keine Saison, in den Sommermonaten werden vermehrt Beschäftigte über Minijobs eingestellt.

Besonders virulent ist das Problem vor allem in den zwei bedeutenden Branchen Gastronomie und Einzelhandel:
In der Gastronomie waren neben den rund 13.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch einmal 6.500 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Davon waren mindestens knapp 3.000 beruflich qualifizierte Fachkräfte bzw. Akademiker. Zudem ist der berufliche Status von über 2.100 Minijobbern ungeklärt, so dass davon auszugehen ist, dass die Zahl der Qualifizierten noch deutlich höher liegt.
Im Einzelhandel kamen auf knapp 43.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte knapp 8.500 ausschließlich geringfügig Beschäftigte, von denen 4.603 einen Berufsabschluss oder gar eine akademische Ausbildung hatten. Auch hier ist der berufliche Status bei 2.400 Minijobbern ungeklärt.

Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherte und existenzsichernde Beschäftigung umzuwandeln. Die Mehrheit der ausschließlich in Minijobs Beschäftigten wünscht sich eine Ausweitung der Arbeitszeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Einkommens. Es wird Zeit, dass dieses Thema in den Fokus aller arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteure rückt und diese sich dieser Aufgaben annehmen. Gefordert sind hier natürlich vor allem die Arbeitgeber in den besonders betroffenen Branchen, die zudem allzu gern über den Fachkräftemangel klagen und gleichzeitig sollten die Jobcenter mit einer Qualifizierungsoffensive den knapp 9.000 Minijobbern ohne Berufsabschluss der Weg zu einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geöffnet werden. Auch sollte der berufliche Status von über 20.000 Minijobbern geklärt werden, um wichtige Erkenntnisse über Potentiale oder auch notwendige Qualifizierungsinitiativen zu gewinnen.

Minijob Analyse Schleswig-Holstein
Die Wirtschaft verschenkt einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) zufolge das Potenzial von vielen geringfügig Beschäftigten. Von den im März 2015 in Schleswig-Holstein insgesamt 176.523 ausschließlich als Minijobber Beschäftigten sind 68.293 Fachkräfte mit Berufsabschluss und knapp 6.487 Akademiker. Und das ist nur die Spitze des Eisberges, denn im März ist bekanntlich keine Saison, in den Sommermonaten werden vermehrt Beschäftigte über Minijobs eingestellt.

Besonders virulent ist das Problem vor allem in den zwei bedeutenden Branchen Gastronomie und Beherbergung sowie dem Einzelhandel:
In der Gastronomie und in der Beherbergung waren neben den rund 16.600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch einmal 6.500 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Davon waren mindestens knapp 3.400 beruflich qualifizierte Fachkräfte bzw. Akademiker. Zudem ist der berufliche Status von über 2.100 Minijobbern ungeklärt, so dass davon auszugehen ist, dass die Zahl der Qualifizierten noch deutlich höher liegt.

Im Einzelhandel kamen auf ca. 87.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte knapp 29.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte, von denen rund 12.000 einen Berufsabschluss oder gar eine akademische Ausbildung hatten. Auch hier ist der berufliche Status bei 8.500 Minijobbern ungeklärt.
Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherte und existenzsichernde Beschäftigung umzuwandeln. Die Mehrheit der ausschließlich in Minijobs Beschäftigten wünscht sich eine Ausweitung der Arbeitszeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Einkommens. Es wird Zeit, dass dieses Thema in den Fokus aller arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteure rückt und diese sich dieser Aufgaben annehmen. Gefordert sind hier natürlich vor allem die Arbeitgeber in den besonders betroffenen Branchen, die zudem allzu gern über den Fachkräftemangel klagen und gleichzeitig sollten die Jobcenter mit einer Qualifizierungsoffensive den knapp 36.000 Minijobbern ohne Berufsabschluss der Weg zu einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geöffnet werden. Auch sollte der berufliche Status von über 66.000 Minijobbern geklärt werden, um wichtige Erkenntnisse über Potentiale oder auch notwendige Qualifizierungsinitiativen zu gewinnen.

Minijob Analyse Hamburg
Die Wirtschaft verschenkt einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) zufolge das Potenzial von vielen geringfügig Beschäftigten. Von den im März 2015 in Hamburg insgesamt 105.524 ausschließlich als Minijobber Beschäftigten sind 30.185 Fachkräfte mit Berufsabschluss und knapp 7.273 Akademiker. Und das ist nur die Spitze des Eisberges, denn im März ist bekanntlich keine Saison, in den Sommermonaten werden vermehrt Beschäftigte über Minijobs eingestellt.

Besonders virulent ist das Problem vor allem in den zwei bedeutenden Branchen Gastronomie und Einzelhandel:
In der Gastronomie waren neben den rund 26.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch einmal über 13.300 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Davon waren mindestens knapp 3.241 beruflich qualifizierte Fachkräfte bzw. Akademiker. Zudem ist der berufliche Status von über 6.000 Minijobbern ungeklärt, so dass davon auszugehen ist, dass die Zahl der Qualifizierten noch deutlich höher liegt.
Im Einzelhandel kamen auf über 67.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte rund 17.250 ausschließlich geringfügig Beschäftigte, von denen 5.288 einen Berufsabschluss oder gar eine akademische Ausbildung hatten. Auch hier ist der berufliche Status bei 5.800 Minijobbern ungeklärt.

Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherte und existenzsichernde Beschäftigung umzuwandeln. Die Mehrheit der ausschließlich in Minijobs Beschäftigten wünscht sich eine Ausweitung der Arbeitszeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Einkommens. Es wird Zeit, dass dieses Thema in den Fokus aller arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteure rückt und diese sich dieser Aufgaben annehmen. Gefordert sind hier natürlich vor allem die Arbeitgeber in den besonders betroffenen Branchen, die zudem allzu gern über den Fachkräftemangel klagen und gleichzeitig sollten die Jobcenter mit einer Qualifizierungsoffensive den knapp 26.000 Minijobbern ohne Berufsabschluss der Weg zu einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geöffnet werden. Auch sollte der berufliche Status von über 42.000 Minijobbern geklärt werden, um wichtige Erkenntnisse über Potentiale oder auch notwendige Qualifizierungsinitiativen zu gewinnen.

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