SPD-Selbstzerlegung: Neue Runde

Wenn’s die FDP wäre, würde sich niemand wundern – die Elbliberalen bekriegen sich schließlich seit 20 Jahren regelmäßig bis aufs Messer (und haben es so bekanntlich geschafft, politisch nahezu keine Rolle in Hamburg zu spielen). Noch neuer und deshalb immer wieder überraschend ist, wie man sich neuerdings auch bei den Sozialdemokraten befehdet.

Wir erinnern uns, wenn auch ungern: Da war der vor allem im Vorstand nicht mehr gelittene Ex-Parteichef, dann eine Urwahl mit Stimmenklau, dann wechselweise Verdächtigungen, und schließlich eine gefälschte Strafanzeige gegen den Ex-Pressesprecher, die angeblich von Petersen und dem Abgeordneten Thomas Böwer stammen sollte. Sie war so plump gefälscht, dass sie unmittelbar aufflog.

Heute wurden die unappetitlichen Vorgänge um zwei Erklärungen bereichert; hier sind sie.

Aufschlag: Thomas Böwer, am Vormittag

Erklärung

Am Montag, den 25. Januar 2010 konnte ich im Büro meines Anwaltes Rolf-Dieter Klooß Einblick in die Ermittlungsakte zu den sogenannten LKA-Fälschungen nehmen.

Die dort vorzufindenden Umstände, Tatsachen und Feststellungen – insbesondere zu lesen in der Strafanzeige der SPD-Landesorganisation Hamburg gegen Unbekannt – haben mich erschüttert und betroffen gemacht.

Es ist angezeigt, dass der Landesvorstand meiner Partei unverzüglich ein Parteiordnungsverfahren zum Zwecke des Parteiausschlusses gegen den ehemaligen SPD-Pressesprecher Bülent Ciftlik einleitet.

Im Sinne des Versprechens an die Partei „Wer bei mir Führung bestellt, muss wissen, dass er sie dann auch bekommt.“ liegt die Pflicht des Handelns nunmehr beim Landesvorsitzenden Olaf Scholz.

Return: Olaf Scholz, nachmittags

Erklärung der SPD Hamburg

1. Die Hamburger SPD unternimmt alles, damit schnell aufgeklärt wird, wer zum Nachteil der Abgeordneten Dr. Petersen und Böwer Urkunden gefälscht hat, die die Behauptung belegen sollten, dass sie ein SPD-Mitglied bei Behörden angezeigt hätten.

2. Die auf dem Landesparteitag vom 06.11.2009 bestellte Parteiführung hat, nachdem die Existenz gefälschter Urkunden bekannt wurde, sofort begonnen, alle nur denkbaren Informationen zusammenzutragen. Sie hat den angesehenen und erfahrenen Strafverteidiger Kury beauftragt, auf der Grundlage der Informationen eine Strafanzeige zu erstellen und der Staatsanwaltschaft alle Anhaltspunkte mitzuteilen, die die Anklagebehörde für die Ermittlung des Täters benötigt. Die Strafanzeige ist bereits am 20.11.2009 erfolgt. Darüber wurde die Öffentlichkeit gleichzeitig informiert. Schneller und rückhaltloser kann man nicht handeln.

3. Nach der Erstellung der Strafanzeige ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Sie entscheidet, wann wer welche Informationen erhält. Die folgerichtige Konsequenz ist, dass die SPD das Gesetz streng befolgt. Bis zur Überführung und Verurteilung des Täters kann die SPD Hamburg daher auch weiterhin nur der Hamburger Justiz Auskünfte geben; auch um die Untersuchung nicht zu gefährden.

4. Klar war für die SPD immer, dass früher oder später alle Informationen aus der von der SPD gestellten Strafanzeige allgemein bekannt werden. So haben die Abgeordneten Dr. Petersen und Böwer das Recht, Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen. So ist es geschehen. Auch einem Beschuldigten steht, sobald die Staatsanwaltschaft ihm Akteneinsicht gewährt, die Kenntnis der Anzeige zur Verfügung. Und die Öffentlichkeit wäre spätestens im Rahmen eines Strafverfahrens mit allen Details konfrontiert worden. Der Vorwurf, Informationen aus der Anzeige hätten zurückgehalten werden sollen, ist daher abwegig, vor allem aber ehrenrührig.

5. Allerdings steht jetzt schon fest, dass die ungesetzliche Weitergabe vieler Details aus der Strafanzeige der SPD die Überführung des Täters und die Arbeit der Staatsanwaltschaft erheblich erschweren. So kann der Täter sein Wissen zum Verdunkeln nutzen. Wir hoffen sehr, dass das Durchstechen des Anzeigeninhaltes nicht die Verurteilung des Täters verhindert.

6. Auch die frühere Parteiführung der Hamburger SPD hat sich bemüht, jeden Rufschaden der Abgeordneten Dr. Petersen und Böwer zu verhindern. Das
Vorgehen entsprach auch den gesetzlichen Geboten, wie Rechtsanwalt Kury bereits dargestellt hat: „Wer Verleumdungen oder üble Nachreden selbst weitergibt, beteiligt sich dann, wenn er den Wahrheitsbeweis nicht führen kann, an einer sog. Kettenverleumdung bzw. Ketten-üblen-Nachrede. Das ist gesetzlich untersagt. Die Landesgeschäftsführerin Karin Timmermann und der frühere Landesvorsitzende Ingo Egloff verhielten sich tadellos und rechtstreu, als sie sich die Weitergabe jeder die Herren Dr. Petersen und Böwer gemeinsam benachteiligenden bösartigen Verdächtigungen versagten.“ Und es war dann offensichtlich auch der Täter selbst, der sich an Journalisten wandte und die glücklicherweise vereitelte Veröffentlichung zu bewirken suchte.

7. Schon jetzt steht fest: Sobald der Täter – mit den der SPD nicht zu Gebote stehenden Mitteln der Staatsanwaltschaft und des Gerichts – überführt ist, wird er aus der SPD ausgeschlossen.

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