1. Mai in Barmbek: Richter wehren sich

So billig lässt sich das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht den Vorwurf zuschieben, für die Krawalle am 1. Mai in Hamburg mitverantwortlich zu sein. Im Ton moderat, in der Sache bestimmt weist Gerichtspräsident Rolf Gestefeld darauf hin, dass fast alle Gewalttaten fernab der Demonstrationsroute begangen wurden. Außerdem hätte die Gewalt lange vor Beginn der angemeldeten Demonstration begonnen. Insofern habe die genehmigte Route wohl eher wenig mit den Ereignissen zu tun.

Noch-Innensenator Udo Nagel hatte das OVG beschuldigt, durch die Lockerung von Auflagen und die Genehmigung der Strecke Mitschuld an der Gewalt zu tragen.

Während die GAL, die mit den gestern Verantwortlichen ab Mittwoch einen Senat bilden will, bisher noch auf die Position zurückziehen konnte, dass dies eben eine der letzten Aktionen des scheidenden Innensenators gewesen und somit für den künftigen Senat ohne Bedeutung sei, hat Nagels designierter Nachfolger Christoph Ahlhaus die nicht haltbare Gerichtsschuld-These übernommen: Er hat gegenüber Inforadio rbb nicht nur die Strategie der Polizei verteidigt („Mit 2500 Beamten im Einsatz war die Polizei gut aufgestellt“, sondern beklagte – wie Nagel -, dass das Vorgehen der Polizei gegen Gewaltbereite durch kurzfristige gerichtliche Auflagen erschwert worden sei.

zuweisungen an das OVG ließen außer Acht, dass die gewalttätigen Ausschreitungen «überwiegend in großer Entfernung von der Demonstrationsroute stattgefunden und bereits vor Beginn der angemeldeten Demonstration begonnen haben», teilte Gerichtspräsident Rolf Gestefeld am Freitag mit. Das OVG hatte Auflagen der Polizei gelockert und den rechten und linken Demonstranten in Teilen die gleiche Marschroute zugestanden.

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